Zunächst ist zu klären: Für welche Stelle möchtest du dein Zeugnis anerkennen lassen? Brauchst du es für die Hochschule, Universität, für deinen Ausbildungsplatz oder die Berufsschule? Frag dort nach, ob du überhaupt eine Anerkennung brauchst und welche Stelle für dich zuständig ist. Z.B. machen manche Universitäten die Anerkennung selbst!
Es gibt verschiedene Stellen und Anerkennungswege
In der Regel gilt folgende Unterscheidung:
1. Zeugnisanerkennung Hochschulzugangsberechtigung für die Bewerbung zum Studium an einer Hochschule/Universität
- Über die Onlineplattform Uni-assist (www.uni-assist.de) (das kostet eine einmalige Gebühr),
- oder direkt über die Hochschule (z.B. haben die LMU und TU München eine eigene Anerkennungsstelle)
2. Anerkennung schulischer Zeugnisse als Voraussetzung zur Aufnahme einer schulischen/beruflichen Ausbildung
- Zeugnisanerkennungsstelle (Pündterplatz 5, Tel. +49-89-383849-0, E-Mail: zastby@zast.bayern.de)
- oder Standort Gunzenhausen, je nach Herkunftsland Telnr. 09831 686252
3. Für die Ausübung eines Berufs mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen (fertiges Studium oder fertiger Berufsabschluss)
Du hast bereits einen Berufsabschluss oder einen Studienabschluss und möchtest in Deutschland arbeiten. In manchen Fällen ist die Anerkennung deines ausländischen Abschlusses notwendig, in manchen Fällen nicht. Für viele Berufe, wie z.B . Erzieher*in, Krankenpfleger*in ist die Anerkennung sogar Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten zu können.
Je nach Beruf sind unterschiedliche Stellen für die Anerkennung zuständig. Hier findest du online die Anerkennungsstelle:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/
www.make-it-in-germany.com
An dieser Stelle kannst Du Dich zur beruflichen Anerkennung persönlich beraten lassen:
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen
Franziksanerstr. 8, 089 233-40520, Fax 089 233 40683
servicestelle-anerkennung.soz@muenchen.de
Bevor Du dorthin gehst musst Du einen Beratungsbogen online ausfüllen!