Von Ulrike Stempfle
Als Sprachstudent*in aus einem Nicht-EU Land darfst du 120 volle Tage beziehungsweise 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Die Beschäftigung ist im ersten Jahr nur während der Ferienzeit erlaubt.
…. Übrigens: Deutschkurse zählen wie der Besuch des Studienkollegs oder ein Praktikum zur Studienvorbereitung. Für die Studienvorbereitung z.B. im Anschluss an den Au pair Aufenthalt hast du maximal zwei Jahre Zeit. Anschließend muss das Fachstudium beginnen. Bitte beachte daher die Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen.
Mehr hierzu unter: https://stadt.muenchen.de/service/info/internationale-studierende-wissenschaftler-kvr-ii-351stu/10207413/