Darf ich als Sprachstudent*in nebenbei arbeiten?

Von Ulrike Stempfle  Als Sprachstudent*in aus einem Nicht-EU Land darfst du 120 volle Tage beziehungsweise 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Die Beschäftigung ist im ersten Jahr nur während der Ferienzeit erlaubt. ….  Übrigens: Deutschkurse zählen wie der Besuch des… Weiterlesen