Darf ich als Sprachstudent*in nebenbei arbeiten?

Von Ulrike Stempfle 

Als Sprachstudent*in aus einem Nicht-EU Land darfst du 120 volle Tage beziehungsweise 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Die Beschäftigung ist im ersten Jahr nur während der Ferienzeit erlaubt.

….  Übrigens: Deutschkurse zählen wie der Besuch des Studienkollegs oder ein Praktikum zur Studienvorbereitung. Für die Studienvorbereitung z.B. im Anschluss an den Au pair Aufenthalt hast du maximal zwei Jahre Zeit. Anschließend muss das Fachstudium beginnen. Bitte beachte daher die Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen.

Mehr hierzu unter: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Auslaenderwesen/Studium–Sprachkurse-und-Forscher/Wechsel-von-Au-Pair–zum-Studienaufenthalt.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert