Worauf muss ich achten, wenn die Au-pair Tätigkeit aufgrund von Kündigung vor Ablauf des Au-pair Jahres endet?

Ich komme aus einem Staat außerhalb der EU und arbeite als Au-pair bei einer Gastfamilie. Worauf muss ich achten, wenn die  Au-pair Tätigkeit aufgrund von Kündigung vor Ablauf des Au-pair Jahres endet?

Dein Visum/Aufenthaltserlaubnis ist nur für die Au-pair Beschäftigung bei Deiner aktuellen Gastfamilie gültig. Endet Dein Au-pair Verhältnis und meldet die Familie Deinen Hauptwohnsitz (Adresse der Gastfamilie) ab, so ist Dein Visum nach 3 Tagen ungültig. D.h. Du hältst Dich dann illegal in Deutschland auf.

  • Sobald Du weißt, dass Du von der Familie weggehst, musst Du die Ausländerbehörde informieren. In der Regel stellt Dir die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung (eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis) aus. Du hast somit Zeit, Dir eine neue Gastfamilie zu suchen

Nach dem Ende der Au-pair-Tätigkeit musst Du aus der Wohnung Deiner Gastfamilie ausziehen. Wegen der schwierigen Wohnsituation in München hast Du  dafür in der Regel ein Jahr Zeit.

2 Kommentare

  1. Danke für die Informationen. Hatte auch schon mal über einen Sprachaufenthalt in Form von Au-Pair nachgedacht, aber wollte mich erst einmal umfassend informieren. Macht weiter so, hab hier schon viel gelernt! 🙂

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