Ich komme aus einem Staat außerhalb der EU und möchte nach meinem Au-pair Jahr in Deutschland studieren/eine Ausbildung machen…

Ich komme aus einem Staat außerhalb der EU und möchte nach meinem Au-pair Jahr in Deutschland studieren/eine Ausbildung machen etc..
Wie kann ich mein Visum ändern?

  • Informiere die Ausländerbehörde noch in der Zeit in der Deine Au-pair Aufenthaltserlaubnis gültig ist  über Deine Pläne. Die Ausländerbehörde wird Dir mitteilen, welche Unterlagen Du für die Beantragung des Visums benötigst.
  • Möglich ist ein Aufenthalt zum Zwecke der  Ausbildung, des Studiums, des Studienkollegs, der Studienvorbereitung (Sprachkurs 20 Wochenstunden) oder eines Freiwilligen Sozialen Jahres/Bundesfreiwilligendienstes

Für die Beantragung zum  Studienaufenthalt  brauchst Du beispielweise  folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (erhältst du von der Ausländerbehörde)
  • gültiger Pass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)
  • eine formlose Bestätigung über den Zeitpunkt der Beendigung des Au-pair-Verhältnisses
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis der gesicherten Finanzierung für mindestens 1 Jahr     (Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder Sperrkonto mit einer Einlage in Höhe von derzeit  8.640 Euro).
  • Anmeldung zu einem Deutschkurs mit mindestens 20 Stunden in der Woche oder Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule
  • Nachweis der Hochschulbefähigung (ausgestellt von der Hochschule), oder
  • das APS-Zertifikat (für Au-pairs aus China, der Mongolei und Vietnam),

    Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können noch zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Möchtest Du studieren, erfüllst aber noch nicht alle Voraussetzungen, so hast Du für die Studienvorbereitung im Anschluss an den Au-pair- Aufenthalt maximal zwei Jahre Zeit.  Zur Studienvorbereitung zählen:

Deutschkurse sowie das Studienkolleg oder ein Vorpraktikum. Anschließend muss das Studium beginnen.

2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich habe eine Frage wegen Visum Verlängerung. Ich mache jetzt Au-Pair bei Familien und ich habe bis Mai Visum. Was kann ich nach dem machen. Muss ich ein Ausbildung anfragen oder muss ich was andere? Und wie lang Zeigt habe ich für Visum Änderung? Muss ich jetzt schon ein Vertrag haben?

    Lieber Grüße

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