Darf ich als Sprachstudent*in nebenbei arbeiten?
Von Ulrike Stempfle Als Sprachstudent*in aus einem Nicht-EU Land darfst du 120 volle Tage beziehungsweise 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Die Beschäftigung ist im ersten Jahr nur während der Ferienzeit erlaubt. …. Übrigens: Deutschkurse zählen wie der Besuch des… Weiterlesen